ROADSHOW 2024
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* Symbolfotos – die tatsächlich zur Verfügung gestellten Modelle können von dieser Darstellung abweichen.
FAQs zur Roadshow
Für jede Veranstaltung bringt die SUZUKI Roadshow eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle mit, damit die Führerscheinbesitzer der Klassen A2 und A in den Genuss einer Probefahrt kommen können. Es sind maximal 3 Probefahrten auf verschiedenen Modellen möglich.
Unser Ziel ist es, dass jeder Interessent sein Wunschmotorrad fahren kann, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Somit sind diese Probefahrten kostenfrei möglich.Â
Die Probefahrten finden auf öffentlichen Straßen statt, daher muss ein entsprechender Motorradführerschein (A2 oder A) vorhanden sein. Es sind keine geführten Probefahrten mit Tourguide (Ausnahmen möglich), sondern der Probefahrer wählt seine Strecke selbst. Die Probefahrt dauert jedoch maximal 20 Minuten.
Folgende Dinge müssen zwingend für die Probefahrt vorhanden sein und vorgezeigt werden:
-Ein deutscher Führerschein oder europäischer Kartenführerschein, aus dem die gültige Fahrerlaubnis A, A1, A2 oder B196 eindeutig hervorgeht
-Gültiger Ausweis, aus dem ein Erstwohnsitz in Deutschland hervorgeht (alternativ Pass/Ausweis und Meldebescheinigung)
-Auch muss Schutzkleidung mit CE-Norm wie Helm, Motorradjacke und -hose, Handschuhe und Stiefel bei der Probefahrt getragen werden. Es darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gefahren werden, die die Fahrtüchtigkeit des Probefahrers beeinflussen. Die SUZUKI Roadshow Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, Probefahrtinteressenten die Probefahrt in solchen Fällen (auch Verdachtsfällen) zu verwehren. Ein Rechtsanspruch auf eine Probefahrt besteht grundsätzlich nicht.
-Vor Antritt der Probefahrt muss eine Leihvereinbarung ausgefüllt werden. Diese unterscheidet sich inhaltlich je nach Bike, die Mitarbeiter vor Ort werden aber die entsprechende Leihvereinbarung an den Probefahrer aushändigen. Die persönlichen Daten vom Probefahrtinteressenten werden dabei zum Zwecke der Probefahrt erhoben, verarbeitet und anschließend gelöscht (wenn der Probefahrer der Marketingzustimmung nicht entspricht). Der Probefahrer muss der Verarbeitung seiner angegebenen Daten zum Zweck der Probefahrt zustimmen.
Die Leihfahrzeuge sind mit einer Haftpflicht-, Teilkasko- (Höhe der Selbstbeteiligung 150 €) sowie einer Vollkaskoversicherung (Höhe der Selbstbeteiligung 500 €) ausgestattet.
Auch bei schlechtem Wetter wie Regen können Probefahrten stattfinden, sofern kein Sicherheitsrisiko vorliegt. Die SUZUKI Roadshow Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, die Probefahrtaktion zu unterbrechen bzw. zu beenden, wenn das Wetter ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Probefahrt besteht grundsätzlich nicht.
Ist ein Motorrad nicht buchbar, so liegt dies wahrscheinlich daran, dass es bereits für den gesamten Tag ausgebucht ist.